Bücher im Regal des Steuerberaters in Magdeburg und Schönebeck
Steuerklärung
für Privat oder Unternehmen

 

Ihr Steuerberater in Magdeburg

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Feststellungserklärungen

 

 

Die Steuerkanzlei Kästner im Auftrag für Ihre Steuererklärung in Magdeburg, Schönebeck und Umgebung

Ihren vertrauenswürdigen, kompetenten Steuerberater in Magdeburg, Schönebeck und Umgebung zu allen Fragen rund um das Steuerrecht finden Sie in der Kanzlei Kästner. Sie können uns beispielsweise Ihre Buchführung in Auftrag geben oder auch eine betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gehört die Erstellung Ihrer Steuererklärung in und um Magdeburg zu unserer Kernkompetenz. 

Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler in Magdeburg, Schönebeck und Umgebung. Auch bei Fragestellungen von Behörden und Banken stehen wir Ihnen als Ihr Ansprechpartner immer zur Seite. 

 

Ihre Steuererklärung vom Profi

Kanzleiinhaber Heiko Kästner war über zehn Jahre lang Steuerfahndungsprüfer und ist seit dem Jahr 2006 geprüfter Steuerberater. Ihre Steuererklärung ist also in versierten Händen - nicht nur Steuerdeklaration für Unternehmen und für Privatpersonen übernehmen wir, Sie können ebenso unsere Hilfe bei der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen. Die korrekte Abwicklung und gesetzliche Aufbewahrungsfristen stehen dabei immer mit im Blickfeld.

Ihre Steuererklärung in Magdeburg, Schönebeck und Umgebung für Privatpersonen

Viele Menschen scheuen sich vor dem Zahlenwerk der Steuererklärung und haben Angst davor, Fehler zu machen. Mit unserer Steuerberatung in Magdeburg, Schönebeck und Umgebung unterstützen wir Sie bei der Erstellung der jährlichen Lohnsteuererklärung. Als Privatperson sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Hierzu zählen vor allem Personen die:

  • Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug über 410 Euro haben
  • Einkünfte unter Progressionsvorbehalt (Arbeitslosengeld, Elterngeld etc.) über 410 Euro haben
  • auf Lohnsteuerklasse VI laufen
  • Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte haben
  • Ehegatten in Kombination III/V oder IV mit Faktor sind

Gemeinsam erstellen wir Ihre Steuererklärung für Magdeburg und die Region in der Umgebung und füllen dazu beispielsweise Mantelbogen, Anlage N (Einkommen und Werbungskosten), Anlage AV (private Altersvorsorge) und die Anlage Vorsorgeaufwand (Sozialversicherungen) aus.

Außerdem passen wir die Steuererklärung so auf Ihre persönliche Situation an, dass alle notwendigen Bestandteile enthalten sind.

Wir wollen in Ihrem Sinne die bestmögliche Steuerrückerstattung erzielen. Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie kein Geld an das Finanzamt verschenken - für Ihre Steuererklärung in und um Magdeburg.

Die Steuererklärung in Magdeburg, Schönebeck und der Region für Unternehmen

Die Steuererklärung für Unternehmen kann ungleich größere Ausmaße annehmen, als bei einer Privatperson. Unternehmer mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bei den zuständigen Finanzämtern in Magdeburg, Schönebeck und der Region müssen unter Umständen oft Angaben zur Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer oder auch der Lohnsteuer einreichen.

Die Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer fällt bei Kapitalgesellschaften an. Diese errechnet sich aus dem im Jahresabschluss nach Steuerbilanz ausgewiesenen Jahresüberschuss, der zuvor erstellt werden muss. Im Normalfall beträgt die Körperschaftssteuer 15 % des zu versteuernden Einkommens.

Die Umsatzsteuer

Ein zweiter Bestandteil der Steuererklärung ist die Meldung der Umsatzsteuer. Sie erstellen als Unternehmer monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. In der jährlichen Steuererklärung wird dann endgültig die erhaltene Mehrwertsteuer mit der gezahlten Vorsteuer verrechnet, wodurch eine Nachzahlung oder Rückerstattung entsteht.

Die Lohnsteuer

Eine vierte Steuer, die Unternehmer bei der Erstellung bzw. Einreichung Ihrer Steuererklärungen bei den zuständigen Finanzämtern in und um Magdeburg nicht vergessen dürfen, ist die Lohnsteuer für die eigenen Arbeiter und Angestellten. Diese müssen Unternehmer von Ihren Angestellten einbehalten und an das Finanzamt abführen. Sie selbst als Unternehmer zahlen ebenfalls Lohnsteuer (allerdings in Form der Einkommensteuervorauszahlung), welche Sie in Ihrer persönlichen privaten Steuererklärung abrechnen. Hiervon sind je nach Rechtsform jedoch Ausnahmen möglich.

Die Steuererklärung in Magdeburg, Schönebeck und der Region für Kleinunternehmer

Die zuvor genannten Steuern sind nicht von jedem Unternehmen und jeder selbstständigen Person zu zahlen, da viele spezielle Regelungen existieren. Beispielsweise fällt die Steuererklärung für Kleinunternehmer deutlich überschaubarer aus, da hier das Ausfüllen der komplexen Umsatzsteuererklärung in großen Bereichen entfällt.

Dies ist der Fall, wenn Ihr Umsatz unter 50.000 Euro pro Jahr liegt. Der Umfang der Steuererklärung für Selbstständige hängt von der gewählten Rechtsform ab. Freiberufler müssen Steuern nur auf ihr Einkommen zahlen, sind zudem aber zu einer Umsatzsteuermeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Hier entfallen Körperschafts- oder Gewerbesteuern.

Wenn Sie Fragen zu diesem komplizierten Feld der unterschiedlichen Steuererklärungen haben, sind wir gerne für Sie da.

Exkurs: Das Firmenfahrzeug in der Steuererklärung

Ein häufiger Problemfall, der schnell zu einer Überforderung bei der Steuererklärung führt, ist die Abrechnung vom Firmenwagen für Unternehmer. Grundsätzlich gilt, dass die Nutzung des Dienstwagens versteuert werden muss.

Dies geschieht über ein Fahrtenbuch oder die 1-%-Regel, wobei Sie die freie Wahl haben. Über das Fahrtenbuch dokumentieren Sie jede Fahrtstrecke und rechnen diese zusammen. Die 1-%-Regel hingegen ist eine Pauschale vom Listenpreis des Fahrzeugs.

Fristen für die Steuererklärung in Magdeburg, Schönebeck und der Region

Beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Termine für Ihre Steuererklärung. Die allgemeine Frist für die Steuerdeklaration hat sich seit dem Jahr 2019 verlängert und liegt nun auf dem 31.07. Das bedeutet, dass Sie die Erklärung für das Vorjahr immer bis zum 31.07. eingereicht haben müssen, wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Wenn keine Verpflichtung besteht, reicht die Abgabe innerhalb von vier Jahren. Unterjährige Abschlagszahlungen zu bestimmten Steuern müssen Sie bis zum 10. des Folgemonats eingereicht haben.

Lassen Sie Ihre Papiere vom Steuerberater anfertigen, verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärung bis zum Februar des übernächsten Jahres. Sollten Sie jedoch Ihre Steuererklärung zu spät abgeben, so fallen meistens für jeden versäumten Monat 25 Euro Verspätungszuschlag an.

Lassen Sie Bescheide für die Steuererklärung in Magdeburg, Schönebeck und der Region von uns prüfen

Regelmäßig werden Sie Bescheide vom Finanzamt erhalten. Es ist wichtig, diese Steuerbescheide zu Ihrer Steuererklärung akribisch auf Korrektheit zu kontrollieren. Fühlen Sie sich für diese Aufgabe nicht gewappnet oder erhalten Sie die Bescheide mit einem Vorbehalt der Nachprüfung, ist es ratsam, den Steuerbescheid prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz - wir helfen Ihnen. Gemeinsam legen wir Einspruch zum Steuerbescheid ein, wenn Fehler auffallen. Der Widerspruch beim Finanzamt bringt Sicherheit und verschafft Zeit für eine weitere Prüfung oder die Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen. Die Einspruchsfrist zum Steuerbescheid beträgt einen Monat, weshalb Sie sich keine Verzögerungen erlauben sollten.